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Anlage 2 PWMAusbV

(zu § 23 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikation Messer schmieden

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1204)

Lfd. Nr.Teil der ZusatzqualifikationZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen
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1Schmiedefeuerstelle einrichtena)Schmiedefeuerarten unterscheidenb)Brennstoffe und Flussmittel unterscheiden, auswählen und aufgabenbezogen bereitstellenc)Schmiedefeuerstelle prüfen und Einsatzbereitschaft herstellend)Lederschutzbekleidung anlegene)Schmiedefeuer entzünden, schüren und führen6
2Freiformschmieden und Wärmebehandlunga)Werkzeuge, insbesondere Zangen, Hämmer und Meißel, bereitstellenb)Schmiederohlängen berechnenc)schmiedbare Werkstoffe, insbesondere legierte und hochlegierte Stähle, für Schneidwerkzeuge auswählen und im Schmiedefeuer erwärmend)Schmiedetemperaturen mittels Glühfarben unterscheidene)Schmiedestück anspitzen, flach-, vierkant- und rundschmieden und absetzen sowie Spaltlochung herstellenf)Schneidwerkzeugrohlinge durch Freiformschmieden herstelleng)Härteverfahren Stählen zuordnenh)Anlasstemperaturen mittels Anlassfarben unterscheideni)Schneidwerkzeuge aus niedrig- und hochlegierten Stählen glühen, härten und anlassenj)Schneidwerkzeuge durch Feil-, Klang- und Funkenprobe härteprüfen

Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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