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Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
Abschnitt 1 Qualifizierte Verbraucherverbände
Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
- § 1Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 2Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
- § 3Angaben zu den Organmitgliedern
- § 4Angaben zur Tätigkeit des Vereins
- § 5Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
- § 6Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 7Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 8Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
- § 9Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
Abschnitt 2 Qualifizierte Wirtschaftsverbände
Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- § 10Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 11Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
- § 12Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
- § 13Angaben zur Tätigkeit des Verbands
- § 14Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
- § 15Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 16Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 17Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
Abschnitt 3 Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
- § 18Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
- § 19Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
- § 20Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
- § 21Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
Abschnitt 4 Jährliche Berichtspflichten
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung