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Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 11 G v. 8.10.2023 I Nr. 272 · Quelle

Abschnitt 1 Qualifizierte Verbraucherverbände
Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
Abschnitt 2 Qualifizierte Wirtschaftsverbände
Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
Abschnitt 3 Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
Abschnitt 4 Jährliche Berichtspflichten
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung
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