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RückBRTransparenzV
Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung
- Eingangsformel
- § 1Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber
- § 2Mitteilung des Abschlussstichtages durch den Betreiber
- § 3Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtages
- § 4Verlangen weiterer Auskünfte
- § 5Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
- § 6Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber
- § 7Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises
- § 8Form der Übermittlung
- § 9Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
- § 10Inkrafttreten
- Schlussformel