Gesetze › RückHG § 3 RückHG Beauftragung der Bundesagentur für Arbeit Die Rückkehrhilfe wird nach fachlichen Weisungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt. Rückkehrhilfegesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Höhe der Rückkehrhilfe § 4 Aufbringung der Mittel durch den Bund