AdvoCite
§ 6 RAZEignPrV
Prüfungsgebiete
Die Eignungsprüfung erstreckt sich im Pflichtfach Zivilrecht auf
- 1.
den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 2.
das Schuldrecht und das Sachenrecht jeweils einschließlich besonderer Ausprägungen außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 3.
das dazugehörende Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht und der Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts.
Die Eignungsprüfung erstreckt sich in dem Wahlfach
- 1.
Öffentliches Recht auf
- a)
die Grundrechte,
- b)
das allgemeine Verwaltungsrecht und das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht,
- c)
die Grundzüge des Baurechts und des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- d)
das Verwaltungsprozeßrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht,
- a)
- 2.
Strafrecht auf
- a)
die allgemeinen Lehren des Strafrechts,
- b)
den Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs,
- c)
das Strafprozeßrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht,
- a)
- 3.
Zivilrecht auf
- a)
die Grundzüge des Familienrechts und des Erbrechts,
- b)
das dazugehörende Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht,
- a)
- 4.
Handelsrecht auf
- a)
die Grundzüge des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts,
- b)
die Grundzüge des Wertpapierrechts ohne das Wechsel- und Scheckrecht,
- c)
das dazugehörende Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht,
- a)
- 5.
Arbeitsrecht auf
- a)
die Grundzüge des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts,
- b)
das dazugehörende Prozeßrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht.
- a)