Gesetze › RechZahlV › Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung – Formblatt 2 § 23 RechZahlV Provisionserträge – Posten 5 Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren. Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 22 Zinsaufwendungen – Posten 2 § 24 Provisionsaufwendungen – Posten 6