Gesetze › RechZahlV › Abschnitt 4 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung – Formblatt 2 § 24 RechZahlV Provisionsaufwendungen – Posten 6 Als Provisionsaufwendungen sind Provisionen und ähnliche Aufwendungen aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 23 Provisionserträge – Posten 5 § 25 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen – Posten 8