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Anlage 5 RegG

(zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis

(BGBl. I 2016, 2763 – 2764); bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel
für das Bundeslandim Jahr:
Übersendung bis 30.09. des Folgejahres
Beträge in Euro (Zu Ziffern 1 bis 7, 9, 10)
BereichVeranschlagt im Landeshaushalt beiVerwendungszweckBerichtsjahrVorjahr ISTVor-Vorjahr ISTAnteil Regionalisierungsmittel an Gesamt- mitteln in Prozent
SOLLIST
Kap./Tit.
1Verfügbare MittelZuweisung nach § 5 RegG
Reste Vorjahr
verfügbare Mittel gesamt
2LeistungsbestellungenBestellungen im SPNV/ Bestellerentgelte
davon wettbewerblich vergeben
davon nicht wettbewerblich vergeben
davon Trassenentgelte
davon Stationsentgelte
Bestellungen im ÖPNV
davon wettbewerblich vergeben
davon nicht wettbewerblich vergeben
3ManagementaufwandSPNV
ÖPNV
4Investitionen in VerkehrsanlagenSPNV
Bauprojekte ab 5 Millionen Euro
davon DB Netz AG
davon DB Station & Service AG
davon Sonstige
ÖPNV
5Investitionen in FahrzeugeSPNV
davon DB AG
davon NE-Bahnen
ÖPNV
6TarifausgleicheVerbundförderung
Ausgleich Ausbildungsverkehre
davon Schiene
davon Straße
Erstattung Fahrgeldausfälle aus Beförderung schwerbehinderter Menschen
7Sonstige Ausgaben
8SonstigesBestellte Zugkilometer
Erbrachte Zugkilometer
Betriebene Streckenkilometer im SPNV
Übersicht Verkehrsverträge im SPNV
9Summe Ausgaben
10Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben

Jeweils unter Angabe der Anteile DB AG-Unternehmen und Wettbewerber.

Investitionen in Verkehrsanlagen müssen ab einem Volumen von 5 Millionen Euro in einer gesonderten Anlage näher beschrieben werden: Beschreibung der einzelnen Bauprojekte, Kosten/Zeitraum, erforderliche Rückstellungen.

Angaben zur Anzahl der Fahrzeuge und zum Zeitpunkt der Beschaffung sind erforderlich (ggf. in einer gesonderten Anlage).

Unter Angabe der Rechtsgrundlage (Bundes-/Landesrecht).

Angabe des Verwendungszwecks.

Die Übersicht der Verträge ist als gesonderte Anlage zu übersenden. Dabei sind Aussagen zur Laufzeit/Dauer des Vertrages zu treffen, zur geplanten Entwicklung der Zugkilometer, zur Entwicklung der Personenkilometerleistung, zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Lärm- und Schadstoffemissionen im Berichtsjahr und den beiden Vorjahren und zu den Aufwendungen in Verkehrsverträgen für die Digitalisierung.

Angaben zur Höhe und geplanter Verwendung.

Regionalisierungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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