AdvoCite
RegZensErpG
Registerzensuserprobungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Aufgaben des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder
- § 3Kosten der Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 2 Bevölkerungsdaten
- § 4Daten der Meldebehörden
- § 5Mehrfachfallprüfung; Ergänzende Bevölkerungsstatistiken
- § 6Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 zur Methodenentwicklung
- § 7Zusammenführungen
Abschnitt 3 Weitere Datenquellen
Unterabschnitt 1 Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung der Bevölkerung
- § 8Daten der Finanzbehörden der Länder
- § 9Daten aus den Lohn- und Einkommensteuerstatistiken
- § 10Zusammenführung
- § 11Löschung
Unterabschnitt 2 Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung des Bildungsstands der Bevölkerung
- § 12Daten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
- § 13Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus
- § 14Zusammenführung
- § 15Löschung
Abschnitt 4 Weitere Regelungen