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§ 8.02 RheinSchPersV

Antrags- und Zulassungsverfahren

  1. 1.

    Wer ein Radarpatent erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:

    1. a)

      Vor- und Familienname;

    2. b)

      Geburtsdatum und Geburtsort;

    3. c)

      Anschrift.

  2. 2.

    Dem Antrag sind beizufügen:

    1. a)

      ein Passbild aus neuerer Zeit;

    2. b)

      eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;

    3. c)

      eine Kopie des Schifferpatentes;

    4. d)

      eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses.

Schiffspersonalverordnung-Rhein · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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