AdvoCite
§ 8.02 RheinSchPersV
Antrags- und Zulassungsverfahren
- 1.
Wer ein Radarpatent erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:
- a)
Vor- und Familienname;
- b)
Geburtsdatum und Geburtsort;
- c)
Anschrift.
- a)
- 2.
Dem Antrag sind beizufügen:
- a)
ein Passbild aus neuerer Zeit;
- b)
eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
- c)
eine Kopie des Schifferpatentes;
- d)
eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses.
- a)