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Anlage 1 RheinSchPersV

Tauglichkeitsnachweis in der Binnenschifffahrt (Muster)

(Anlageband zum BGBl. 2023 II Nr. 105, S. 37; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Name, Vorname (ggf. Geburtsname) des Untersuchten
Geburtsdatum und -ortAusgewiesen durch
Name und Vorname des untersuchenden Arztes
AnschriftTelefonische Erreichbarkeit

Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen und psychischen Tauglichkeit gemäß den ES-QIN Standards für medizinische Tauglichkeit (allgemeine Tauglichkeit, Sehvermögen und Hörvermögen) mit den folgenden Ergebnissen untersucht:

□ Dauerhaft untauglich
□ Vorübergehend untauglich, voraussichtlich bis _______________
□ Tauglich ohne Einschränkungen
□ Tauglichkeit befristet bis ______________
□ Tauglich mit einer oder mehrerer der folgenden Beschränkungen (Code gemäß ES-QIN)
□ 01 Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
□ 02 Hörhilfe erforderlich
□ 03 Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
□ 04 Kein Alleindienst im Steuerhaus
□ 05 Nur bei Tageslicht
□ 06 Keine Navigationsaufgaben zulässig
□ 07 Beschränkt auf ein einzelnes Fahrzeug namens ______________________
□ 08 Beschränkter Bereich _________________________
□ 09 Beschränkte Aufgabe _________________________
□ Tauglich, sofern das Schifferpatent nach Richtlinie 96/50/EG vor dem 1. April 2004 ausgestellt wurde
Stempel
___________________________________________ Datum und Unterschrift des Arztes

__________

Nur zu verwenden, wenn dies in den ES-QIN-Standards für medizinische Tauglichkeit bei der entsprechenden Erkrankung ausdrücklich vorgesehen ist.

Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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