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§ 9a RiFlEtikettV

Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern

Schlachtkörper von weniger als zwölf Monate alten Rindern sind vom Marktteilnehmer unmittelbar nach der Schlachtung nach Maßgabe des § 3 der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung zu kennzeichnen.

Rindfleischetikettierungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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