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SÜG

Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 9.1.2026 I Nr. 7 · Quelle

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
Dritter Abschnitt Verfahren
Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich
Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften
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