AdvoCite
§ 25 SaatV
Bescheid
(1)
In dem Bescheid über den Antrag auf Zulassung sind anzugeben:
- 1.
der Name des Antragstellers,
- 2.
die Art,
- 3.
das Aufwuchsgebiet,
- 4.
das Erntejahr,
- 5.
das angegebene Nettogewicht der Partie, aus der die Probe für die Beschaffenheitsprüfung entnommen worden ist,
- 6.
im Falle der Zulassung die Zulassungsnummer.
(2)
Für die Zulassungsnummer gilt § 14 Abs. 2 entsprechend.