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Anlage 1 SaatV
(zu § 4 Abs. 1 Satz 1) Termin für den Antrag auf Anerkennung von Saatgut
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 361; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1
28. FebruarKohlrabi (außer Sorten für Unterglasanbau),Salat (Sorten für Unterglasanbau)
- 1a
31. März
- 1a.1
Wintergetreide
- 1a.2
Leguminosen (Überwinterungsanbau), außer Luzernen und Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt
- 2
15. AprilGemüsearten, soweit sie nicht in den Nummern 1, 5.3 und 9.2 aufgeführt sind
- 3
30. April
- 3.1
Sommergetreide
- 3.2
Gräser, außer Weidelgräser mit Samenernte im zweiten Schnitt
- 3.3
Leguminosen (außer Überwinterungsanbau), Phazelie, Ölrettich
- 3.4
Öl- und Faserpflanzen (außer Überwinterungsanbau), außer Sojabohne und Sonnenblume
- 3.5
Kohlrübe, Futterkohl, Runkelrübe und Zuckerrübe (Samenernte von Samenträgern aus Sommerstecklingen)
- 4
15. Mai
Sojabohne
- 5
31. Mai
- 5.1
Mais, Sorghum
- 5.2
Sonnenblume
- 5.3
Gurke und Tomate (Sorten für Freilandanbau), Buschbohne, Stangenbohne, Dicke Bohne
- 6
10. Juni
- 6.1
Weidelgräser mit Samenernte im zweiten Schnitt
- 6.2
Runkelrübe und Zuckerrübe (Prüfung des Aufwuchses von Sommerstecklingen)
- 7
30. Juni
- 7.1
Kohlrübe, Futterkohl
- 7.2
Spargel, Brokkoli
- 8
1. JuliRotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt
- 9
15. August
- 9.1
Luzernen mit Samenernte im zweiten Schnitt
- 9.2
mehrjährige Gemüsearten, Kohlrabi (Sorten für Unterglasanbau), Chinakohl
- 10
30. September
- 10.1
Öl- und Faserpflanzen (Überwinterungsanbau)
- 10.2
Kohlrübe, Futterkohl, Runkelrübe und Zuckerrübe (Samenernte von Samenträgern aus Überwinterungsanbau)