Gesetze › SaatVerkG › Abschnitt 1 Saatgutordnung› Unterabschnitt 7 Sonstige Vorschriften der Saatgutordnung § 29 SaatVerkG Geschlossene Anbaugebiete Die Länder können geschlossene Anbaugebiete für die Erzeugung von Saatgut errichten. Saatgutverkehrsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 28 Durchführung in den Ländern § 30 Voraussetzungen für die Sortenzulassung