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§ 32 SaatVerkG

Homogenität

Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.

Saatgutverkehrsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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