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§ 48 SaatVerkG

Übernahme der Erhaltungszüchtung

Hat jemand die Erhaltungszüchtung einer Sorte von einem in der Sortenliste eingetragenen Züchter übernommen, so wird er ohne erneute Prüfung der Sorte als Züchter eingetragen.

Saatgutverkehrsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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