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§ 61 SaatVerkG

Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

Rechtsverordnungen nach den Abschnitten 1 und 2 können auch zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über den Verkehr mit Saatgut oder Vermehrungsmaterial erlassen werden.

Saatgutverkehrsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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