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§ 25 SAG

Genehmigungserfordernis

Eine Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung darf nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Antrag des übergeordneten Unternehmens der Gruppe abgeschlossen werden.

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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