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§ 12 SCEAG

Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans

Die Satzung der Europäischen Genossenschaft kann festlegen, dass die Mitglieder des Leitungsorgans von der Generalversammlung gewählt und abberufen werden.

SCE-Ausführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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