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SCEAG
SCE-Ausführungsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch Verschmelzung
- § 5Bekanntmachung
- § 6Verschmelzungsprüfer
- § 7Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 8Ausschlagung durch einzelne Mitglieder
- § 9Gläubigerschutz bei Verschmelzung
Abschnitt 3 Sitz und Sitzverlegung
- § 10Auseinanderfallen von Sitzstaat und Hauptverwaltung
- § 11Gläubigerschutz bei Sitzverlegung; Negativerklärung
Abschnitt 4 Aufbau der Europäischen Genossenschaft
Unterabschnitt 1 Dualistisches System
- § 12Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans
- § 13Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
- § 14Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans
- § 15Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
- § 16Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans
Unterabschnitt 2 Monistisches System
- § 17Anmeldung und Eintragung
- § 18Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
- § 19Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 20Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 21Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
- § 22Geschäftsführende Direktoren
- § 23Vertretung
- § 24(weggefallen)
- § 25Angaben auf Geschäftsbriefen
- § 26Anmeldung von Änderungen
- § 27Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
Unterabschnitt 3 Generalversammlung
- § 28Einberufung durch Prüfungsverband
- § 29Mehrstimmrechte
- § 30Stimmrechte investierender Mitglieder
- § 31Sektor- und Sektionsversammlungen
Abschnitt 5 Jahresabschluss und Lagebericht
Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen