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SchaumwZwStV
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes
Abschnitt 3 Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
- § 3Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 4Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 5Erteilung der Erlaubnis
- § 6Sicherheitsleistung
- § 6aÜberprüfung der Erlaubnis
- § 7Änderung von Verhältnissen
- § 8Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 9Belegheft, Buchführung
- § 10Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- § 11Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 11aAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
Abschnitt 4 Zu § 6 des Gesetzes
Abschnitt 5 Zu § 7 des Gesetzes
Abschnitt 6 Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
Abschnitt 7 Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
- § 15Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 16Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 17Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 18Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 19Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 20Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 22Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 23Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 24Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 25Annullierung im Ausfallverfahren
- § 26Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren
- § 27Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 28Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
Abschnitt 8 Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
Abschnitt 9 Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
Abschnitt 10 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
Abschnitt 11 Zu § 18 des Gesetzes
Abschnitt 12 Zu § 19 des Gesetzes
Abschnitt 13 Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
- § 34Zertifizierter Empfänger
- § 34aZertifizierter Versender
- § 34bTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 34cErstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 34dÄnderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 34eEingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 34fBeförderung im Ausfallverfahren
- § 34gErsatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 35(weggefallen)
Abschnitt 14 Zu § 21 des Gesetzes
Abschnitt 15 Zu § 22 des Gesetzes
Abschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes
Abschnitt 16 Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
- § 38Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- § 38aErteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
- § 38bBelegheft, Buchführung
- § 38cLagerung, Bestandsaufnahme
- § 38dAbgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung
Abschnitt 17 Zu § 24 des Gesetzes
Abschnitt 18 Zu § 25 des Gesetzes
Abschnitt 19 Zu § 26 des Gesetzes und § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
Abschnitt 20 (weggefallen)
Abschnitt 20a Zu § 28 Nummer 4 des Gesetzes
Abschnitt 21 Zu den §§ 29 und 31 des Gesetzes
- § 43Zwischenerzeugnisse
- § 43aAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- § 44Beförderungen zu privaten Zwecken
- § 45(weggefallen)
Abschnitt 22 Zu den §§ 32 und 33 des Gesetzes
- § 46Steuerlagerinhaber
- § 47Belegheft, Buchführung
- § 47aAmtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- § 48Registrierter Empfänger
- § 49Registrierter Versender
- § 50Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen und über andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 23 Zu § 33 des Gesetzes
- § 51Zertifizierter Empfänger
- § 51aZertifizierter Versender
- § 51bVerfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten
- § 52Versandhandel
Abschnitt 24 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
Abschnitt 25 Schlussbestimmungen