Gesetze › SchKfmAusbV § 12 SchKfmAusbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Übergangsregelung Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau