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SchKfmAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Ausbildungsdauer
- § 3Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsrahmenplan
- § 6Ausbildungsplan
- § 7Berichtsheft
- § 8Zwischenprüfung
- § 9Abschlussprüfung in der Fachrichtung Linienfahrt
- § 10Abschlussprüfung in der Fachrichtung Trampfahrt
- § 11Übergangsregelung
- § 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
- Anlage 2(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau