Gesetze › SchleusV § 11 SchleusV Schadensmeldung Wer in den Schleusenbereichen Schaden verursacht, hat dies unverzüglich der Schleusenaufsicht anzuzeigen. Schleusenbetriebsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Haftungsausschluss § 12 Durchführungsregelung