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§ 1 SchSiAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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