§ 1 SchSiAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle