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SchSiAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4Durchführung der Berufsausbildung
- § 5Abschlussprüfung
- § 6Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 7Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 8Gewichtungs- und Bestehensregelung
- § 9Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 10Fortsetzung der Berufsausbildung
- § 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage(zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit