AdvoCite

§ 1 SchSiServAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved