Gesetze › SchSiServAusbV § 2 SchSiServAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild