Gesetze › SchStV § 5 SchStV Geschäftsstelle Die Geschäfte der Schiedsstelle werden beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen geführt. Sie ist an Weisungen des Vorsitzenden gebunden. Schiedsstellenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Teilnahme an Sitzungen § 6 Einleitung des Schiedsverfahrens, Fristen