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Schuldnerverzeichnisführungsverordnung
Abschnitt 1 Das Schuldnerverzeichnis
Abschnitt 2 Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
- § 2Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
- § 3Vollziehung von Eintragungsanordnungen
- § 4Löschung von Eintragungen
Abschnitt 3 Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
- § 5Einsichtsberechtigung
- § 6Einsichtnahme
- § 7Registrierung
- § 8Abfragedatenübermittlung
- § 9Informationsverwendung
- § 10Ausschluss von der Einsichtnahme
- § 11Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
Abschnitt 4 Schlussvorschriften