Gesetze › SchuTSEV § 6 SchuTSEV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sicherheitsfunk-Schutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Schutz von Flugfunk-Frequenzen Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Nach § 3 bundesweit besonders zu schützende Frequenzbereiche