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§ 1 SchVerschrFrdWäG

Lautet eine im Ausland aufgenommene, in Wertpapieren verbriefte Anleihe auf eine ausländische Währung - unbeschadet ob mit oder ohne Goldklausel -, so ist im Falle einer Abwertung dieser Währung für den Umfang der Zahlungsverpflichtung des Schuldners die abgewertete Währung maßgebend.

Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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