Gesetze › SchwSalmoV § 8 SchwSalmoV Beauftragung Der Untersuchungspflichtige kann sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dieser Verordnung einer von ihm beauftragten Einrichtung bedienen. Schweine-Salmonellen-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Informationspflicht § 9 Ordnungswidrigkeiten