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Anlage 1 See-ArbZNV

(zu § 2 Absatz 1) Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2797)

Name des Schiffes:Flagge:IMO-Nr. (falls vorhanden)Letzte Aktualisierung der Übersicht:( ) von ( ) Seiten

Die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen nachstehender Regelung: Seearbeitsgesetz, das dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO und dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) in seiner geänderten Fassung (STCW-Übereinkommen) entspricht.

Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit:

Sonstige Bestimmungen:

Dienstliche Stellung/RangTägliche Regelarbeitszeit auf SeeTägliche Regelarbeitszeit im HafenBemerkungenTägliche Gesamtarbeitszeit/ Gesamtruhezeit (Std.)
Wachdienst (von … bis …)Sonstige Pflichten (von … bis …)Wachdienst (von … bis …)Sonstige Pflichten (von … bis …)3Auf SeeIm Hafen

Unterschrift des Kapitäns: _______________________

_______________

Die in diesem Muster verwendeten Begriffe sind in den Arbeitssprachen des Schiffes sowie in Englisch anzugeben.

Hier sind die gleichen wie die im Schiffsbesatzungszeugnis für diese dienstliche Stellung/Ränge enthaltenen Begriffe zu verwenden.

Nichtzutreffendes streichen.

Für das Wachpersonal können unter der Rubrik „Bemerkungen“ Angaben zu der voraussichtlich für außerplanmäßige Dienste abzuleistenden Stundenzahl eingetragen werden; diese Stunden sind in die Rubrik zur Angabe der täglichen Gesamtarbeitszeit aufzunehmen.

See-Arbeitszeitnachweisverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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