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Anlage 2 See-ArbZNV

(zu § 3 Absatz 1) Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitszeiten und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2798 - 2799)

Name des Schiffes: _____________________IMO-Nummer (falls vorhanden) __________Flagge des Schiffes: _____________________
Besatzungsmitglied (vollständiger Name): __________________________________________Dienstliche Stellung/Rang: _________________
Monat und Jahr: ________________________Wachdienst ja ⃞ nein ⃞

Übersicht über die Arbeits-/Ruhezeiten

Bitte kennzeichnen Sie die Arbeits- oder Ruhezeiten ggf. mit einem „X“ oder verwenden Sie eine durchgehende Pfeillinie.

Bitte füllen Sie die umstehende Tabelle aus

Für dieses Schiff gelten die nachstehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Begrenzung der Arbeitszeiten oder Mindestruhezeiten: §§ 42 bis 55 Seearbeitsgesetz___________________________________

Für dieses Schiff gelten die nachstehenden Tarifverträge über die Begrenzung der Arbeitszeiten oder Mindestruhezeiten: ___________________

Ich bestätige, dass die Übersicht die Arbeits- bzw. Ruhezeiten des betroffenen Besatzungsmitglieds korrekt wiedergibt.

Name des Kapitäns oder der vom Kapitän zur Unterzeichnung dieser Übersicht beauftragten Person: _________________________________

Unterschrift des Kapitäns oder der hierzu beauftragten Person: _________________ Unterschrift des Besatzungsmitglieds: ________________

Dem Besatzungsmitglied ist eine Kopie dieses Nachweises auszuhändigen.

Dieses Formular ist gemäß den von der Berufsgenossenschaft für Transport- und Verkehrswirtschaft aufgestellten Verfahren zu prüfen.

_______________

Die in dieser Mustertabelle enthaltenen Angaben sind in den Arbeitssprachen des Schiffes sowie in Englisch zu machen.

Mit √ bestätigen.

Nichtzutreffendes streichen.

Auszufüllen und zu verwenden gemäß den von der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft vorgegebenen Verfahren.

Um die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen an die Arbeits- und Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder sicherzustellen, können sich zusätzliche Berechnungen und Überprüfungen als erforderlich erweisen.

See-Arbeitszeitnachweisverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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