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§ 5 See-BAV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- a)
Grundsätze der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- b)
Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes,
- c)
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- d)
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- e)
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- f)
Gefahrenabwehr,
- g)
Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache,
- h)
Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien;
- a)
- 2.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- a)
Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst,
- b)
Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst,
- c)
Ladungs- und Umschlagstechnik,
- d)
Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung,
- e)
Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik,
- f)
Wartung und Instandsetzung,
- g)
Bearbeiten von Metallen.
- a)