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§ 47 SeeRVertO

Verzeichnis der Ansprüche

Das vom Urkundsbeamten vor der Vornahme einer Verteilung nach § 26 Abs. 2 vorzulegende Verzeichnis ist sowohl bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A als auch bei Ansprüchen der Anspruchsklasse D gegliedert nach Ansprüchen wegen Personenschäden und Ansprüchen wegen Sachschäden.

Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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