AdvoCite
Regel 39 SeeStrO
Begriffsbestimmungen
- a)
“Audit” bezeichnet ein systematisches, unabhängiges und dokumentiertes Verfahren, das dazu dient, Auditnachweise zu erlangen und objektiv auszuwerten, um zu ermitteln, inwieweit die Auditkriterien erfüllt sind.
- b)
“Auditsystem” bezeichnet das von der Organisation unter Berücksichtigung der von ihr ausgearbeiteten Richtlinien eingerichtete Auditsystem der IMO-Mitgliedstaaten.
- c)
“Anwendungscode” bezeichnet den von der Organisation mit Entschließung A.1070(28) angenommenen Code für die Anwendung der IMO-Instrumente (III-Code).
- d)
“Auditnorm” bezeichnet den Anwendungscode.
Framework and Procedures for the IMO Member State Audit Scheme, adopted by the Organization by resolution A.1067(28).