Gesetze › SeeStrO › Teil F Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens Regel 40 SeeStrO Anwendung Die Vertragsparteien wenden bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nach diesem Übereinkommen den Anwendungscode an. Kollisionsverhütungsregeln · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Regel 39 Begriffsbestimmungen Regel 41 Überprüfung der Einhaltung