Gesetze › SEG › Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 9 SEG Anspruchskonkurrenz Ansprüche auf Leistungen der Soldatenentschädigung gehen Ansprüchen auf Leistungen der Sozialen Entschädigung vor, soweit sie auf derselben Ursache beruhen. Soldatenentschädigungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Antragserfordernis § 10 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger