Gesetze › SGB XIV › Kapitel 2 Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung› Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen § 7 SGB XIV Anspruch auf Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche. Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende § 8 Konkurrenz von Ansprüchen