Gesetze › SGB III › Siebtes Kapitel Weitere Aufgaben der Bundesagentur› Zweiter Abschnitt Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen› Erster Unterabschnitt Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern §§ 285 u. 286 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle
§ 284 Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten § 287 Gebühren für die Durchführung der Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer Diese Gesetze direkt in Word
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