Gesetze › SGB III › Siebtes Kapitel Weitere Aufgaben der Bundesagentur› Zweiter Abschnitt Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen› Zweiter Unterabschnitt Beratung und Vermittlung durch Dritte› Zweiter Titel Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung §§ 293 bis 295 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle
§ 292 Auslandsvermittlung, Anwerbung aus dem Ausland § 296 Vermittlungsvertrag zwischen Vermittlern und Arbeitsuchenden Diese Gesetze direkt in Word
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