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SGB IV

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 24.7.2026 I Nr. 228 · Quelle

Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
Erster Titel Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
Zweiter Titel Beschäftigung und selbständige Tätigkeit
Dritter Titel Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen
Vierter Titel Einkommen beim Zusammentreffen mit Renten wegen Todes
Fünfter Titel Verarbeitung der Versicherungsnummer
Sechster Titel Definition Unternehmen, Beschäftigungsbetrieb, Betriebsstätte
Siebter Titel Betriebsnummer
Zweiter Abschnitt Leistungen und Beiträge
Erster Titel Leistungen
Zweiter Titel Beiträge
Dritter Abschnitt Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Erster Titel Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung
Zweiter Titel Verfahren und Haftung bei der Beitragszahlung
Dritter Titel Auskunfts- und Vorlagepflicht, Prüfung, Schadensersatzpflicht und Verzinsung
Vierter Abschnitt Träger der Sozialversicherung
Erster Titel Verfassung
Zweiter Titel Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten und Vertrauenspersonen
Dritter Titel Haushalts- und Rechnungswesen
Vierter Titel Vermögen
Fünfter Titel Aufsicht
Fünfter Abschnitt Versicherungsbehörden
Sechster Abschnitt Verarbeitung von elektronischen Daten in der Sozialversicherung
Erster Titel Übermittlung von Daten zur und innerhalb der Sozialversicherung
Zweiter Titel Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
Dritter Titel Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung
Siebter Abschnitt Informationsangebote in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung
Achter Abschnitt Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren
Neunter Abschnitt Aufbewahrung von Unterlagen
Zehnter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Elfter Abschnitt Übergangsvorschriften
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