Gesetze › SGB VII › Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls› Erster Abschnitt Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen› Dritter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §§ 36 bis 38 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle
§ 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben § 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen Diese Gesetze direkt in Word
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