Gesetze › SGB VII › Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls› Erster Abschnitt Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen› Sechster Unterabschnitt Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben § 51 SGB VII Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle
§ 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes § 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld Diese Gesetze direkt in Word
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