§ 5 SGB 9
Leistungsgruppen
Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:
- 1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- 2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- 3.
unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
- 4.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- 5.
Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle