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§ 11 SGleiG

Dienstliche Rahmenbedingungen

Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen,

  1. 1.

    die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und

  2. 2.

    die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden:

    1. a)

      Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und

    2. b)

      Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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